COVID-19 - aktuelle Besuchsregelung

Liebe Besucherinnen und Besucher, liebe Angehörige,

Damit Sie unser Haus betreten und Ihren Angehörigen besuchen dürfen, gelten bei uns folgende aktuelle Zutrittsregelungen (Stand 01.03.2023):

Zugangsvoraussetzung: Das Tragen einer FFP2-Maske über die gesamte Dauer Ihres Besuchs.

  • Der Nachweis eines negativen Tests vor Ihrem Besuch ist nicht erforderlich.

Unsere Besuchszeiten

  • Montag bis Freitag: 3 Terminfenster: Von 13 bis 14:30 Uhr, von 14:30 bis 15:45 Uhr oder von 15:45 bis 18 Uhr.
  • Samstag: 5 Terminfenster: 10:15 bis 11:30 Uhr11:30 bis 13 Uhr13 bis 14:30 Uhr14:30 bis 15:45 Uhr sowie 15:45 bis 18 Uhr.
  • Letztmöglicher Zutritt: Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen an allen Tagen nur bis spätestens 15:45 Uhr einen Zutritt ermöglichen können.  
  • Organisation: Ausschließlich telefonische Terminvergabe über unseren Empfang, Telefon: 07326/9608-0.
    Telefonische Erreichbarkeit unseres Empfangs: Mo. bis Fr. 8-16 Uhr, Sa. und So. 10 bis 16 Uhr.
  • Besucheranzahl: maximal 2 Angehörige pro Patient.
  • Mindestalter: 12 Jahre.
  • Ihr Besuch: im Patientenzimmer, Aufenthaltsraum oder im Garten in Absprache mit der Pflegekraft auf Station.
  • Termine für Arztgespräche: Eine Terminvereinbarung ist von Montag bis Freitag zwischen 13:00 und 15:30 Uhr möglich.
    Bitte geben sie dies bei Vereinbarung eines Besuchstermins  mit an.

Unsere Hygienebedingungen

  • Bitte tragen Sie eine FFP2-Maske über die gesamte Dauer ihres Besuchs. Die Maske erhalten Sie am Empfang. Das gilt auch für unseren Außenbereich.
  • Bitte führen Sie eine Händedesinfektion im Eingangsbereich zu Beginn und am Ende des Besuchs durch.Bitte halten Sie stets den Abstand von mindestens 1,5m zu anderen Personen ein.

Während des Kontakts mit Ihrem Angehörigen ist mit Tragen einer Maske Folgendes erlaubt:

  • näher als 1,5 m an Ihren Angehörigen herantreten, ihn am Arm berühren, streicheln und ihm die Hand geben

Wir bitten Sie, von Umarmungen und Kontakten im Gesichtsbereich Abstand zu nehmen.

Weitere Telefonnummern, sowie wichtige Informationen zu Frischwäsche, Hygieneartikel, mitgebrachte Speisen und Getränke sowie Blumen finden Sie hier.

Ausnahmen von diesen Regelungen können nur vor der ärztlichen Leitung oder der Geschäftsführung genehmigt werden.

Diese Regelung gilt bis auf weiteres. Wir wollen mit diesen Regelungen den Schutz aller unserer uns anvertrauten Patienten gewährleisten.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

Ihre Krankenhausleitung des SRH Fachkrankenhaus Neresheim

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Wir als Arbeitgeber
Wir als Arbeitgeber

Das macht uns aus

Unsere Klinik besteht aus den beiden Fachabteilungen Intensivmedizin mit 24 Betten und neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation mit 40 Betten. Mit ca. 200 Beschäftigten sind wir eine der größten Arbeitgeber der Stadt Neresheim.

Wir betreiben seit 1995 Frührehabilitation an der Schnittstelle zwischen Primärversorgung und Rehabilitation. Unsere Patient:innen übernehmen wir geplant aus neurochirurgischen und neurologischen Kliniken im süddeutschen Raum, oft noch beatmet. Wir kombinieren Intensivmedizin mit neurologischer Frührehabilitation und beginnen damit bereits in der Phase der Intensivtherapie.

Ein wichtiger Baustein unseres Arbeitsalltags ist dabei die Arbeit im Team aus Ärzt:innen, Pflegekräften, Therapeut:innen sowie Neuropsycholog:innen. Das Behandlungsteam vereint die Fachkompetenzen und Erfahrungen all unserer Berufsgruppen. Gemeinsam stimmen wir die therapeutischen Schritte und Ziele kontinuierlich miteinander ab, um unsere Patient:innen bei ihren nächsten Schritten zurück ins Leben zu begleiten.  

Das bieten wir Ihnen

Geplante Aufnahmen und Entlassungen bieten die Rahmenbedingungen für geregelte Arbeitszeiten, in Voll- oder Teilzeit. Damit Sie, auch als Berufsstarter, gut bei uns ankommen, erhalten Sie eine strukturierte und umfassende Einarbeitung. Um dieses Angebot zu unterstreichen und Sie aktiv an diesem Prozess zu beteiligen, führen wir regelmäßige Mitarbeiter-entwicklungsgespräche.

Wir fördern Ihre berufliche Entwicklung aktiv durch Freistellung und/oder finanzielle Unterstützung bei der Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen.

Unser Tarifvertrag der SRH Gesundheit GmbH bietet Ihnen eine attraktive und leistungsgerechte Vergütung sowie eine betriebliche Altersversorgung. Neben umfassenden Angeboten mit Vorzugskonditionen, z. B. für Freizeit, Reisen und Mode, erhalten Sie die Möglichkeit auf ein Jobrad im Leasingmodell.

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