COVID-19 - aktuelle Besuchsregelung

Liebe Besucherinnen und Besucher, liebe Angehörige,

Damit Sie unser Haus betreten und Ihren Angehörigen besuchen dürfen, gelten bei uns folgende aktuelle Zutrittsregelungen (Stand 01.03.2023):

Zugangsvoraussetzung: Das Tragen einer FFP2-Maske über die gesamte Dauer Ihres Besuchs.

  • Der Nachweis eines negativen Tests vor Ihrem Besuch ist nicht erforderlich.

Unsere Besuchszeiten

  • Montag bis Freitag: 3 Terminfenster: Von 13 bis 14:30 Uhr, von 14:30 bis 15:45 Uhr oder von 15:45 bis 18 Uhr.
  • Samstag: 5 Terminfenster: 10:15 bis 11:30 Uhr11:30 bis 13 Uhr13 bis 14:30 Uhr14:30 bis 15:45 Uhr sowie 15:45 bis 18 Uhr.
  • Letztmöglicher Zutritt: Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen an allen Tagen nur bis spätestens 15:45 Uhr einen Zutritt ermöglichen können.  
  • Organisation: Ausschließlich telefonische Terminvergabe über unseren Empfang, Telefon: 07326/9608-0.
    Telefonische Erreichbarkeit unseres Empfangs: Mo. bis Fr. 8-16 Uhr, Sa. und So. 10 bis 16 Uhr.
  • Besucheranzahl: maximal 2 Angehörige pro Patient.
  • Mindestalter: 12 Jahre.
  • Ihr Besuch: im Patientenzimmer, Aufenthaltsraum oder im Garten in Absprache mit der Pflegekraft auf Station.
  • Termine für Arztgespräche: Eine Terminvereinbarung ist von Montag bis Freitag zwischen 13:00 und 15:30 Uhr möglich.
    Bitte geben sie dies bei Vereinbarung eines Besuchstermins  mit an.

Unsere Hygienebedingungen

  • Bitte tragen Sie eine FFP2-Maske über die gesamte Dauer ihres Besuchs. Die Maske erhalten Sie am Empfang. Das gilt auch für unseren Außenbereich.
  • Bitte führen Sie eine Händedesinfektion im Eingangsbereich zu Beginn und am Ende des Besuchs durch.Bitte halten Sie stets den Abstand von mindestens 1,5m zu anderen Personen ein.

Während des Kontakts mit Ihrem Angehörigen ist mit Tragen einer Maske Folgendes erlaubt:

  • näher als 1,5 m an Ihren Angehörigen herantreten, ihn am Arm berühren, streicheln und ihm die Hand geben

Wir bitten Sie, von Umarmungen und Kontakten im Gesichtsbereich Abstand zu nehmen.

Weitere Telefonnummern, sowie wichtige Informationen zu Frischwäsche, Hygieneartikel, mitgebrachte Speisen und Getränke sowie Blumen finden Sie hier.

Ausnahmen von diesen Regelungen können nur vor der ärztlichen Leitung oder der Geschäftsführung genehmigt werden.

Diese Regelung gilt bis auf weiteres. Wir wollen mit diesen Regelungen den Schutz aller unserer uns anvertrauten Patienten gewährleisten.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

Ihre Krankenhausleitung des SRH Fachkrankenhaus Neresheim

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Jederzeit gut beraten

Wir stehen Ihnen bei allen Fragen im persönlichen und sozialrechtlichen Bereich als kompetenter Partner zur Seite

In guten Händen

Wir ergänzen die ärztliche und pflegerische Versorgung durch fachliche Hilfe und begleiten die Angehörigen während des Aufenthaltes in unserer Klinik in persönlichen Gesprächen. Wir geben Hilfestellung bei der Klärung von sozialrechtlichen Ansprüchen wie etwa Krankengeld, Rente oder Pflegegeld und sind Ihnen bei der Beantragung der Leistungen behilflich. Meist ist es erforderlich eine gesetzliche Betreuung für den Patienten einzurichten. Auch hierbei geben wir Ihnen fundierte Hilfestellung. Wir begleiten und unterstützen Sie beim Umgang mit der durch die Erkrankung veränderten Lebenssituation.

Wir wissen um Sie
Wir wissen um Sie

Frühzeitige Einbindung in die Behandlung

Wir sind laufend im Austausch mit den an der Behandlung beteiligten Berufsgruppen und stimmen uns regelmäßig mit den behandelnden Ärzten ab. Das erreichen wir, indem wir aktiv an den Arztvisiten teilnehmen.
Bei bevorstehender Entlassung weist der Arzt sie rechtzeitig  auf die noch verbleibende Behandlungsdauer hin und bittet Sie Kontakt zur Sozialberatung oder Case Management aufzunehmen um die Entlassung vorzubereiten.  Sie können zu jedem Zeitpunkt der Behandlung ihres Angehörigen zu uns in die Beratung kommen.

Vertrauen Sie unserer fundierten Unterstützung

Gemeinsam mit Ihnen erörtern wir die verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten für Ihren Angehörigen. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten, besprechen mit Ihnen die Vorgehensweise von der Organisation der Hilfsmittel, über die Auswahl des Pflegedienstes bis hin zu Umbaumaßnahmen in den eigenen vier Wänden und helfen Ihnen beim Stellen der erforderlichen Anträge.

Unser langjähriges Netzwerk für eine optimale Entlassplanung

Nach Absprache mit Ihnen nehmen wir Kontakt zu externen Dienstleistern, wie ambulanten Pflegediensten, Pflegeeinrichtungen und Kostenträgern auf.
Im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Entlassmanagements arbeiten wir mit den zuständigen Kostenträgern zusammen. In der Regel sind dies die Kranken- und Pflegekassen, sowie die zuständigen Rentenversicherungsträger.

Bei Anschlussrehabilitation wissen wir was zu tun ist

Wir kümmern uns um den Übergang zur weiterführenden Rehabilitation (Phase C oder Phase D), stellen die dafür erforderlichen Anträge und organisieren den Rehaplatz.

Weiterführende Links

Unsere Leistungen Rundum Therapeutisch gut betreut

Wir arbeiten mit klinisch erprobten und wissenschaftlich anerkannten Therapiekonzepten für einen bestmöglichen Genesungsprozess.