
Wir stehen Ihnen bei allen Fragen im persönlichen und sozialrechtlichen Bereich als kompetenter Partner zur Seite
Liebe Besucherinnen und Besucher, liebe Angehörige,
unsere Besuchsregelungen in unserem Haus gelten wie folgt:
Die möglichen Besuchszeiten sind von Montag bis Sonntag von 10:00 bis 20:00 Uhr.
Wir bitten Sie dabei um Folgendes:
Arzttermine können nach telefonischer Anmeldung übers Patientenmanagement stattfinden.
Ausnahmen von diesen Regelungen können nur vor der ärztlichen Leitung oder der Geschäftsführung genehmigt werden.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit!
Ihre Krankenhausleitung des SRH Fachkrankenhaus Neresheim
Wir stehen Ihnen bei allen Fragen im persönlichen und sozialrechtlichen Bereich als kompetenter Partner zur Seite
Wir ergänzen die ärztliche und pflegerische Versorgung durch fachliche Hilfe und begleiten die Angehörigen während des Aufenthaltes in unserer Klinik in persönlichen Gesprächen. Wir geben Hilfestellung bei der Klärung von sozialrechtlichen Ansprüchen wie etwa Krankengeld, Rente oder Pflegegeld und sind Ihnen bei der Beantragung der Leistungen behilflich. Meist ist es erforderlich eine gesetzliche Betreuung für den Patienten einzurichten. Auch hierbei geben wir Ihnen fundierte Hilfestellung. Wir begleiten und unterstützen Sie beim Umgang mit der durch die Erkrankung veränderten Lebenssituation.
Wir sind laufend im Austausch mit den an der Behandlung beteiligten Berufsgruppen und stimmen uns regelmäßig mit den behandelnden Ärzten ab. Das erreichen wir, indem wir aktiv an den Arztvisiten teilnehmen.
Bei bevorstehender Entlassung weist der Arzt sie rechtzeitig auf die noch verbleibende Behandlungsdauer hin und bittet Sie Kontakt zur Sozialberatung oder Case Management aufzunehmen um die Entlassung vorzubereiten. Sie können zu jedem Zeitpunkt der Behandlung ihres Angehörigen zu uns in die Beratung kommen.
Gemeinsam mit Ihnen erörtern wir die verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten für Ihren Angehörigen. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten, besprechen mit Ihnen die Vorgehensweise von der Organisation der Hilfsmittel, über die Auswahl des Pflegedienstes bis hin zu Umbaumaßnahmen in den eigenen vier Wänden und helfen Ihnen beim Stellen der erforderlichen Anträge.
Nach Absprache mit Ihnen nehmen wir Kontakt zu externen Dienstleistern, wie ambulanten Pflegediensten, Pflegeeinrichtungen und Kostenträgern auf.
Im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Entlassmanagements arbeiten wir mit den zuständigen Kostenträgern zusammen. In der Regel sind dies die Kranken- und Pflegekassen, sowie die zuständigen Rentenversicherungsträger.
Wir kümmern uns um den Übergang zur weiterführenden Rehabilitation (Phase C oder Phase D), stellen die dafür erforderlichen Anträge und organisieren den Rehaplatz.
Wir arbeiten mit klinisch erprobten und wissenschaftlich anerkannten Therapiekonzepten für einen bestmöglichen Genesungsprozess.