Zugangsvoraussetzung: Das Tragen einer FFP2-Maske über die gesamte Dauer Ihres Besuchs
Liebe Angehörige und Besucher!
Damit Sie unser Haus betreten und Ihren Angehörigen besuchen dürfen, gelten bei uns folgende aktuelle Zutrittregelungen (Stand: 01.03.2023):
Der Nachweis eines negativen Tests vor Ihrem Besuch ist nicht erforderlich.
Unsere Hygienebedingungen
- Bitte tragen Sie eine FFP2-Maske über die gesamte Dauer ihres Besuchs. Die Maske erhalten Sie am Empfang. Das gilt auch für unseren Außenbereich.
- Bitte führen Sie eine Händedesinfektion im Eingangsbereich zu Beginn und am Ende des Besuchs durch.Bitte halten Sie stets den Abstand von mindestens 1,5m zu anderen Personen ein.
Während des Kontakts mit Ihrem Angehörigen ist mit Tragen einer Maske Folgendes erlaubt:
- näher als 1,5 m an Ihren Angehörigen herantreten, ihn am Arm berühren, streicheln und ihm die Hand geben
Wir bitten Sie, von Umarmungen und Kontakten im Gesichtsbereich Abstand zu nehmen.
Unsere Besuchszeiten
- Montag bis Freitag: 3 Terminfenster: Von 13 bis 14:30 Uhr, von 14:30 bis 15:45 Uhr oder von 15:45 bis 18 Uhr.
- Samstag: 5 Terminfenster: 10:15 bis 11:30 Uhr, 11:30 bis 13 Uhr, 13 bis 14:30 Uhr, 14:30 bis 15:45 Uhr sowie 15:45 bis 18 Uhr.
- Letztmöglicher Zutritt: Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen an allen Tagen nur bis spätestens 15:45 Uhr einen Zutritt ermöglichen können.
- Organisation: Ausschließlich telefonische Terminvergabe über unseren Empfang, Telefon: 07326/9608-0.
Telefonische Erreichbarkeit unseres Empfangs: Mo. bis Fr. 8-16 Uhr, Sa. und So. 10 bis 16 Uhr. - Besucheranzahl: maximal 2 Angehörige pro Patient.
- Mindestalter: 12 Jahre.
- Ihr Besuch: im Patientenzimmer, Aufenthaltsraum oder im Garten in Absprache mit der Pflegekraft auf Station.
- Termine für Arztgespräche: Eine Terminvereinbarung ist von Montag bis Freitag zwischen 13:00 und 15:30 Uhr möglich.
Bitte geben sie dies bei Vereinbarung eines Besuchstermins mit an.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
Ausnahmen von diesen Regelungen können nur vor der ärztlichen Leitung oder der Geschäftsführung genehmigt werden.
Diese Regelung gilt bis auf weiteres. Wir wollen mit diesen Regelungen den Schutz aller uns anvertrauten Patienten sicherstellen.
Ihre Krankenhausleitung des SRH Fachkrankenhaus Neresheim