COVID-19 - aktuelle Besuchsregelung

Liebe Besucherinnen und Besucher, liebe Angehörige,

Damit Sie unser Haus betreten und Ihren Angehörigen besuchen dürfen, gelten bei uns folgende aktuelle Zutrittsregelungen (Stand 01.03.2023):

Zugangsvoraussetzung: Das Tragen einer FFP2-Maske über die gesamte Dauer Ihres Besuchs.

  • Der Nachweis eines negativen Tests vor Ihrem Besuch ist nicht erforderlich.

Unsere Besuchszeiten

  • Montag bis Freitag: 3 Terminfenster: Von 13 bis 14:30 Uhr, von 14:30 bis 15:45 Uhr oder von 15:45 bis 18 Uhr.
  • Samstag: 5 Terminfenster: 10:15 bis 11:30 Uhr11:30 bis 13 Uhr13 bis 14:30 Uhr14:30 bis 15:45 Uhr sowie 15:45 bis 18 Uhr.
  • Letztmöglicher Zutritt: Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen an allen Tagen nur bis spätestens 15:45 Uhr einen Zutritt ermöglichen können.  
  • Organisation: Ausschließlich telefonische Terminvergabe über unseren Empfang, Telefon: 07326/9608-0.
    Telefonische Erreichbarkeit unseres Empfangs: Mo. bis Fr. 8-16 Uhr, Sa. und So. 10 bis 16 Uhr.
  • Besucheranzahl: maximal 2 Angehörige pro Patient.
  • Mindestalter: 12 Jahre.
  • Ihr Besuch: im Patientenzimmer, Aufenthaltsraum oder im Garten in Absprache mit der Pflegekraft auf Station.
  • Termine für Arztgespräche: Eine Terminvereinbarung ist von Montag bis Freitag zwischen 13:00 und 15:30 Uhr möglich.
    Bitte geben sie dies bei Vereinbarung eines Besuchstermins  mit an.

Unsere Hygienebedingungen

  • Bitte tragen Sie eine FFP2-Maske über die gesamte Dauer ihres Besuchs. Die Maske erhalten Sie am Empfang. Das gilt auch für unseren Außenbereich.
  • Bitte führen Sie eine Händedesinfektion im Eingangsbereich zu Beginn und am Ende des Besuchs durch.Bitte halten Sie stets den Abstand von mindestens 1,5m zu anderen Personen ein.

Während des Kontakts mit Ihrem Angehörigen ist mit Tragen einer Maske Folgendes erlaubt:

  • näher als 1,5 m an Ihren Angehörigen herantreten, ihn am Arm berühren, streicheln und ihm die Hand geben

Wir bitten Sie, von Umarmungen und Kontakten im Gesichtsbereich Abstand zu nehmen.

Weitere Telefonnummern, sowie wichtige Informationen zu Frischwäsche, Hygieneartikel, mitgebrachte Speisen und Getränke sowie Blumen finden Sie hier.

Ausnahmen von diesen Regelungen können nur vor der ärztlichen Leitung oder der Geschäftsführung genehmigt werden.

Diese Regelung gilt bis auf weiteres. Wir wollen mit diesen Regelungen den Schutz aller unserer uns anvertrauten Patienten gewährleisten.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

Ihre Krankenhausleitung des SRH Fachkrankenhaus Neresheim

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Wissenswertes für Zuweiser

Ihre Anmeldung für die neurologische Frührehabilitation Phase B

Wir freuen uns, Ihnen ein zuverlässiger Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Aufnahme am SRH Fachkrankenhaus Neresheim zu sein. Unsere Patientenaufnahme fällt unter der ärztlichen Verantwortung unserer Chefärztin Dr. Annette Reeh.

Folgende Angaben sollten bereits im schriftlichen Aufnahmeantrag zur Anmeldung der neurologischen Frührehabilitation Phase B vorhanden sein: 

  • vollständige Diagnosen und Prozeduren (bei Frakturen sollte das weitere Procedere angegeben werden (übungsstabil, belastbar bis, etc.)
  • ein kurzer Verlaufsbericht mit abschließendem neurologischem Status
  • aktuelle Medikation und Ernährung
  • Frühreha- und Barthelindex

Für Ihre Anliegen, die Betreuung bestehender Kooperationen und die Möglichkeiten einer engen zukünftigen Zusammenarbeit stehen wir Ihnen als Ansprechpartner gerne direkt zur Verfügung.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Patientenmanagement

Aufnahme grundsätzlich auf unserer Intensivstation

  • Die notwendige intensivmedizinische Behandlung und Überwachung für schwerst hirngeschädigte Patienten wird gewährleistet.
  • Das Weaning muss nicht abschließend erzwungen werden. Neresheim beatmet seine Patienten seit 1995 mit einem sehr hohen Weaning-Erfolg. Neurologische Frührehabilitation ist für schwerstbetroffene Patienten sehr anstrengend. Diese profitieren von einem darauf abgestimmten Weaning-Prozess.
  • Katheter und Drainagen bitte im Zweifel belassen:
    • EVD/lumbale Liquordrainage; Neresheim ist erfahren im Abtrainieren von Liquordrainagen; bei Bedarf können Drainagen oder Shunts auch in Neresheim gelegt werden.
    • Arterie, ZVK
    • MS belassen, PEG oder PEJ kann im FKNe gelegt werden
    • Trachealkanüle belassen (v.a. bei bewusstseinsgestörten Patienten sowie bei infratentoriellen Schädigungsbildern)

Weitere Voraussetzungen und Ausschlusskriterien

Voraussetzungen

  • Die neurochirurgische und traumatologische Primärversorgung ist abgeschlossen
  • Die Angehörigen sind informiert und mit der Verlegung nach Neresheim einverstanden

Auschlusskriterien

  • Kinder unter 16 Jahren
  • Dialyse
  • Isolierte Wirbelsäulenverletzungen unterhalb cervical