Barrierefreiheitserklärung
Einleitung
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.fachkrankenhaus-neresheim.de veröffentliche Webseite der SRH Fachkrankenhaus Neresheim GmbH.
Die SRH Fachkrankenhaus Neresheim GmbH ist bemüht, ihre Website im Sinne der EU-Richtlinie 2019/882 („European Accessibility Act“) und im Einklang mit dem nationalen Barriere-freiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zu gestalten.
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die SRH Fachkrankenhaus Neresheim GmbH ist ein Krankenhaus der Neurologischen Frühre-habilitation Phase B und bietet die stationäre Versorgung von Patientinnen und Patienten auf der Grundlage eines Behandlungsvertrages an.
Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die SRH Fachkrankenhaus Neresheim GmbH hat bei Konzeption, Webdesign und Bedienbar-keit darauf geachtet, die Internetpräsenz barrierefrei oder zumindest barrierearm zu gestal-ten.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 BFSG in Verbindung mit der Ver-ordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), die auf Grundlage von § 3 Abs. 2 BFSG erlassen wurde. In der BFSGV sind die Anforderungen an Dienstleistungen im Geschäftsver-kehr in den §§ 12, 13 und 19 festgelegt. Die technischen Anforderungen bestimmen sich nach der EN 301 549.
Diese Anforderungen wurden insbesondere wie folgt umgesetzt:
- Angepasste, einfache Bedienbarkeit, erleichterte, benutzerfreundliche Navigation
- Erhöhte Sichtbarkeit von Kontakt- und Serviceleistungen von Schrift, Links, Buttons durch Farbkontraste, Kontaktbuttons sowie der Anfahrtsbeschreibung
- Setzung von farblich abgesetzten Hyperlinks sowie Verwendung erhöhter Schriftgröße in Rubriken und Leistungsangeboten
- Erkennbarkeit der Hyperlinks
Die Website weist bereits in zahlreichen Bereichen eine gute Zugänglichkeit für alle Nutzerin-nen und Nutzer auf. Derzeit entspricht sie jedoch noch nicht vollständig den Vorgaben der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Im Zuge einer geplanten technischen Überarbeitung sollen die entsprechenden Anforderungen sukzessive umgesetzt werden.
Nicht barrierefrei sind bislang:
- Download von PDF-Dokumenten
- Videos
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt und berücksichtigt den Stand der Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut unserer Seite bis zu diesem Tage.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:
SRH Fachkrankenhaus Neresheim GmbH
Kösinger Str. 11
73450 Neresheim
Telefon +49 (0) 7326 9608-0
Telefax +49 (0) 7326 9608-111
E-Mail: info.fkne(at)srh.de
Internet: www.fachkrankenhaus-neresheim.de
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Diese Behör-de ist am heutigen Tage noch nicht bekannt. Sobald diese Behörde bekannt ist, wird sie in ei-ner aktualisierten Form der Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht werden.